Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltend für Verträge zwischen decivo und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der decivo UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Auftraggeber“).
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Vertragsbestandteile sind:
- Angebot / Statement of Work (SOW)
- Leistungsbeschreibungen
- diese AGB
Rangfolge bei Widersprüchen:
- Angebot / SOW
- Leistungsbeschreibung
- diese AGB
§ 3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend.
Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebots oder Beginn der Leistungserbringung.
§ 4 Leistungsarten
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Softwareentwicklung (inkl. AI-Systeme)
- Webentwicklung
- Erstellung von Prototypen und MVPs
- UX/UI-Design
- SaaS-Leistungen
- Hosting und Betrieb
§ 5 Leistungsumfang und Änderungen (Change Requests)
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot/SOW.
Änderungswünsche des Auftraggebers stellen einen gesonderten Auftrag dar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür zusätzliche Vergütung zu verlangen.
Zeitpläne verschieben sich entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten und Freigaben rechtzeitig bereit.
Verzögerungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Mehraufwand wird gesondert berechnet.
§ 7 Vergütung
Es gelten die vereinbarten Preise.
Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Verzug kann der Auftragnehmer Leistungen nach Fristsetzung aussetzen.
§ 8 Abnahme
- Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung an und stellt die Leistung zur Abnahme bereit.
- Der Auftraggeber erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines Mangels.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
- Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel beseitigt der Auftragnehmer im Rahmen der Mängelrechte nach § 12.
- Die produktive Nutzung einer Leistung steht der Abnahme nicht ohne Weiteres gleich. Ob darin eine Abnahme liegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
§ 9 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte.
Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
Open-Source-Komponenten unterliegen deren Lizenzbedingungen.
Der Auftragnehmer darf generische Komponenten weiterverwenden.
§ 10 SaaS und Hosting
Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Wartungsarbeiten sind zulässig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§ 11 KI / AI-Leistungen
Ergebnisse von KI-Systemen können ungenau oder fehlerhaft sein.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit.
Der Auftraggeber ist zur eigenständigen Prüfung verpflichtet.
§ 12 Gewährleistung
- Bei Mängeln von Werkleistungen leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung; er kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
- Ist eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder ist die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, insbesondere weil die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, verweigert wird oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Mängelrechte geltend machen: Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe von § 13.
- Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme.
- Absatz 3 gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 13 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung aus übernommenen Garantien sowie zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 14 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für regelmäßige Backups selbst verantwortlich.
§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung.
§ 16 Datenschutz
- Es gelten die Vorschriften der DSGVO.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Für die rechtmäßige Nutzung der erstellten Software und der damit verarbeiteten Daten ist der jeweilige Betreiber verantwortlich. Gesetzliche Pflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
SaaS-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Kündigung ist mit angemessener Frist möglich.
Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.