General Terms & Conditions
Version 1.0 · Last updated: April 2026
Applicable to contracts between decivo and entrepreneurs as defined in § 14 BGB.
Download as PDFThese Terms & Conditions are provided in German as legally binding. The German version prevails. For questions, please contact sales@decivo.de.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der decivo UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Auftraggeber").
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Vertragsbestandteile
- Angebot / Statement of Work (SOW)
- Leistungsbeschreibungen
- diese AGB
Rangfolge bei Widersprüchen
- Angebot / SOW
- Leistungsbeschreibung
- diese AGB
§ 3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend.
Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebots oder Beginn der Leistungserbringung.
§ 4 Leistungsarten
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Softwareentwicklung (inkl. AI-Systeme)
- Webentwicklung
- Erstellung von Prototypen und MVPs
- UX/UI-Design
- SaaS-Leistungen
- Hosting und Betrieb
§ 5 Leistungsumfang und Änderungen (Change Requests)
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot/SOW.
Änderungswünsche des Auftraggebers stellen einen gesonderten Auftrag dar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür zusätzliche Vergütung zu verlangen.
Zeitpläne verschieben sich entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten und Freigaben rechtzeitig bereit.
Verzögerungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Mehraufwand wird gesondert berechnet.
§ 7 Vergütung
Es gelten die vereinbarten Preise.
Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen verlangen.
Rechnungen sind sofort fällig.
Bei Verzug kann der Auftragnehmer Leistungen nach Fristsetzung aussetzen.
§ 8 Abnahme (wichtig für Software)
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
- eine Abnahme erfolgt oder
- der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder
- keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen gerügt werden
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte.
Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
Open-Source-Komponenten unterliegen deren Lizenzbedingungen.
Der Auftragnehmer darf generische Komponenten weiterverwenden.
§ 10 SaaS und Hosting
Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Wartungsarbeiten sind zulässig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§ 11 KI / AI-Leistungen
Ergebnisse von KI-Systemen können ungenau oder fehlerhaft sein.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit.
Der Auftraggeber ist zur eigenständigen Prüfung verpflichtet.
§ 12 Gewährleistung
Bei Werkleistungen erfolgt Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers.
Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten (B2B zulässig).
§ 13 Haftung
Unbeschränkte Haftung bei
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit
- nur bei Kardinalpflichten
- beschränkt auf vorhersehbaren Schaden
Keine Haftung für
- entgangenen Gewinn
- Datenverlust (ohne Backup)
- mittelbare Schäden
§ 14 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für regelmäßige Backups selbst verantwortlich.
§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung.
§ 16 Datenschutz
Es gelten die Vorschriften der DSGVO.
Eine AVV wird bei Bedarf geschlossen.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
SaaS-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Kündigung ist mit angemessener Frist möglich.
Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.