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Prüfregel · RSC-PRV-002

US-Tracking ohne sichtbare Einwilligung

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Mittel

Erkennt Analytics- und Pixel-Skripte mit Drittland-Transfer im ausgelieferten Markup.

Warum das zählt

Analyse- und Tracking-Dienste aus den USA setzen in der Regel Kennungen und übertragen Nutzungsdaten, sobald die Seite lädt. Nach DSGVO braucht das grundsätzlich eine vorherige, aktive Einwilligung — nicht bloß einen Hinweisbanner, der nebenbei mitläuft.

In der Praxis findet der Scan sehr oft beides gleichzeitig: Das Tracking-Skript startet direkt beim Aufruf, und der Cookie-Banner erscheint erst danach oder hat gar keine echte Ablehnen-Option. Damit ist die Einwilligung wirkungslos, weil die Übertragung längst passiert ist.

Sinnvolle Reihenfolge: Tracking erst nach aktiver Zustimmung laden, Ablehnen genauso leicht machen wie Zustimmen — oder auf ein Analyse-Werkzeug wechseln, das ohne personenbezogene Daten arbeitet und in der EU gehostet ist. Dies ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung.

Prüfstufe

Außen-Scan (anonym)

So behebt ihr es

Tracker erst nach granularer Einwilligung laden oder auf eine EU-Alternative wechseln.

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