Prüfregel · RSC-PRV-002
US-Tracking ohne sichtbare Einwilligung
Erkennt Analytics- und Pixel-Skripte mit Drittland-Transfer im ausgelieferten Markup.
Warum das zählt
Analyse- und Tracking-Dienste aus den USA setzen in der Regel Kennungen und übertragen Nutzungsdaten, sobald die Seite lädt. Nach DSGVO braucht das grundsätzlich eine vorherige, aktive Einwilligung — nicht bloß einen Hinweisbanner, der nebenbei mitläuft.
In der Praxis findet der Scan sehr oft beides gleichzeitig: Das Tracking-Skript startet direkt beim Aufruf, und der Cookie-Banner erscheint erst danach oder hat gar keine echte Ablehnen-Option. Damit ist die Einwilligung wirkungslos, weil die Übertragung längst passiert ist.
Sinnvolle Reihenfolge: Tracking erst nach aktiver Zustimmung laden, Ablehnen genauso leicht machen wie Zustimmen — oder auf ein Analyse-Werkzeug wechseln, das ohne personenbezogene Daten arbeitet und in der EU gehostet ist. Dies ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung.
Prüfstufe
So behebt ihr es
Tracker erst nach granularer Einwilligung laden oder auf eine EU-Alternative wechseln.