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Prüfregel · RSC-PRV-003

Pflichtangaben nicht sichtbar

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Mittel

Prüft bei deutschsprachigen Zielen, ob Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt sind.

Warum das zählt

In Deutschland brauchen geschäftsmäßige Websites ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, beide leicht erkennbar und von jeder Seite aus erreichbar. Für Österreich und die Schweiz gelten vergleichbare Anforderungen.

Bei KI- und No-Code-Projekten fehlt das fast systematisch: Der Generator baut die Produktseite, an rechtliche Pflichtseiten denkt er nicht. Solange das Projekt ein Prototyp im Freundeskreis ist, fällt es nicht auf — mit der ersten echten Kundenansprache wird daraus ein reales Abmahnrisiko.

Wir prüfen das bewusst nur bei erkennbarem Deutschlandbezug und melden es als Hinweis, nicht als Sicherheitslücke. Fix: Beide Seiten anlegen und dauerhaft im Footer verlinken. Dies ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung.

Prüfstufe

Außen-Scan (anonym)

So behebt ihr es

Beide Seiten anlegen und aus dem Footer jeder Seite verlinken.

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