Prüfregel · RSC-PRV-004
Datenschutz-Signale unauffällig
Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Hinweis
Standardisierte Einordnung, wenn von außen keine Drittland-Transfers erkennbar sind.
Prüfstufe
Außen-Scan (anonym)
So behebt ihr es
Keine Maßnahme; die Verarbeitung selbst bleibt im Report zu prüfen.