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Prüfregel · RSC-PRV-004

Datenschutz-Signale unauffällig

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Hinweis

Standardisierte Einordnung, wenn von außen keine Drittland-Transfers erkennbar sind.

Prüfstufe

Außen-Scan (anonym)

So behebt ihr es

Keine Maßnahme; die Verarbeitung selbst bleibt im Report zu prüfen.

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