Zum Inhalt springen

Prüfregel · RSC-PRV-005

Tracker feuern vor der Einwilligung

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Hoch

Beobachtet im Browser, welche Third-Party-Hosts schon beim ersten Aufruf kontaktiert werden, bevor irgendetwas zugestimmt wurde — der belegbare Verstoß, den statische Prüfungen nur vermuten können.

Prüfstufe

Browser-Laufzeit

So behebt ihr es

Alle nicht-notwendigen Skripte hinter die Consent-Entscheidung legen und blockierend laden.

Eigene App kostenlos prüfen