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Datenschutzerklärung: Pflichtangaben nicht gefunden

Prüfregel · RSC-PRV-012

  • Datenschutz (DSGVO)
  • Schweregrad: Niedrig

Ruft die Datenschutzerklärung ab und sucht Verantwortlichen, Betroffenenrechte, Beschwerderecht und Speicherdauer.

Warum das zählt

Art. 13 DSGVO listet auf, worüber zum Zeitpunkt der Erhebung informiert werden muss. In der Praxis fehlt am häufigsten die Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a) — viele Generatoren lassen genau diesen Punkt offen, weil er projektspezifisch ist. Für Schweizer Seiten gilt Art. 19 revDSG als Hauptnorm; er verlangt Verantwortlichen, Zweck und Empfänger, aber keine Speicherdauer. Die DSGVO kommt dort nur zusätzlich in Betracht, falls EU-Nutzer angesprochen werden.

Auch diese Regel ist ein Hinweis mit niedriger Schwere. Die Pflichtangaben lassen sich sehr unterschiedlich formulieren; unsere Mustererkennung findet die gängigen Varianten, nicht jede.

Zwecke und Rechtsgrundlagen im Einzelnen zu bewerten wäre Textverständnis, nicht Mustererkennung. Das gehört ins Audit, nicht in einen automatischen Scan — und deshalb prüfen wir es hier ausdrücklich nicht.

Prüfstufe

  • Außen-Scan (anonym)

So behebt ihr es

Fehlende Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO (Schweiz: Art. 19 revDSG) ergänzen.

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