Prüfregel · RSC-PRV-008
Tracking-Cookies ohne Einwilligung gesetzt
Beobachtet im Browser, welche Cookies gesetzt werden, bevor irgendeine Einwilligung erteilt wurde.
Warum das zählt
§ 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung für jede Speicherung auf dem Endgerät, die nicht für den vom Nutzer gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Anders als bei der DSGVO kommt es dabei nicht darauf an, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden — das Setzen selbst ist der Verstoß.
Das ist im DACH-Raum der am häufigsten abgemahnte Punkt überhaupt, und er entsteht fast immer unbeabsichtigt: Das Analyse-Skript steht im Kopfbereich der Seite und läuft, bevor der Banner überhaupt gezeichnet ist. Der Banner erscheint dann über einem Zustand, der bereits geschaffen wurde.
Prüft es selbst: Seite im privaten Fenster öffnen, nichts anklicken, in den Entwicklerwerkzeugen unter „Application“ die Cookies ansehen. Alles, was dort vor eurem Klick steht, ist der Befund. Der Fix ist keine Textänderung, sondern eine Reihenfolge: Skripte erst nach der Einwilligung laden.
Prüfstufe
So behebt ihr es
Tracking-Cookies erst nach erteilter Einwilligung setzen und die Skripte daran koppeln.