Prüfregel · RSC-PRV-010
Einwilligung ohne gleichwertiges Ablehnen
Prüft im gerenderten Zustand, ob neben dem Zustimmen auch ein Ablehnen auf derselben Ebene steht.
Warum das zählt
Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig ist. Freiwillig ist sie nach ständiger Auffassung der Datenschutzkonferenz nur dann, wenn das Ablehnen genauso leicht fällt wie das Zustimmen.
Der typische Fall: „Alle akzeptieren“ prominent, das Ablehnen erst hinter „Einstellungen“ und zwei Klicks. Viele Banner-Vorlagen sind so gebaut, weil sie die Zustimmungsquote optimieren — genau das macht die Einwilligung angreifbar.
Der Fix kostet keine Zustimmungsquote, die man behalten dürfte: eine zweite Schaltfläche auf derselben Ebene, gleich sichtbar, mit klarer Beschriftung wie „Nur notwendige“.
Prüfstufe
So behebt ihr es
Ablehnen-Schaltfläche gleichwertig neben das Zustimmen setzen — gleiche Ebene, gleiche Erreichbarkeit.