Zum Inhalt springen

Prüfregel · RSC-PRV-011

Impressum: Pflichtangaben nicht gefunden

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Niedrig

Ruft die Impressumsseite ab und sucht Anschrift, Kontaktmöglichkeit und Register- bzw. USt-ID.

Warum das zählt

§ 5 DDG verlangt eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare Anbieterkennzeichnung. Fehlende Pflichtangaben sind in Deutschland abmahnfähig, und zwar unabhängig davon, ob jemand dadurch einen Schaden hatte.

Diese Regel ist bewusst nur ein Hinweis mit niedriger Schwere. Der Umfang der Pflichtangaben hängt von der Rechtsform ab — eine GmbH braucht Handelsregister und Vertretungsberechtigten, ein Freiberufler nicht —, und Formulierungen lassen sich maschinell nicht vollständig erfassen. Wir behaupten deshalb keinen Verstoß, sondern bitten um Prüfung.

Nicht geprüft werden der Vertretungsberechtigte und die Rechtsform selbst: Beide stehen häufig ohne erkennbares Schlüsselwort da und würden mehr Fehlalarme erzeugen als Erkenntnis.

Prüfstufe

Außen-Scan (anonym)

So behebt ihr es

Fehlende Angaben ergänzen — welche nötig sind, hängt von der Rechtsform ab.

Eigene App kostenlos prüfen