Prüfregel · RSC-PRV-012
Datenschutzerklärung: Pflichtangaben nicht gefunden
Ruft die Datenschutzerklärung ab und sucht Verantwortlichen, Betroffenenrechte, Beschwerderecht und Speicherdauer.
Warum das zählt
Art. 13 DSGVO listet auf, worüber zum Zeitpunkt der Erhebung informiert werden muss. In der Praxis fehlt am häufigsten die Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a) — viele Generatoren lassen genau diesen Punkt offen, weil er projektspezifisch ist.
Auch diese Regel ist ein Hinweis mit niedriger Schwere. Die Pflichtangaben lassen sich sehr unterschiedlich formulieren; unsere Mustererkennung findet die gängigen Varianten, nicht jede.
Zwecke und Rechtsgrundlagen im Einzelnen zu bewerten wäre Textverständnis, nicht Mustererkennung. Das gehört ins Audit, nicht in einen automatischen Scan — und deshalb prüfen wir es hier ausdrücklich nicht.
Prüfstufe
So behebt ihr es
Fehlende Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO ergänzen.