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Prüfregel · RSC-PRV-015

Einwilligung mit vorangekreuzten Kästchen

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Mittel

Findet bereits angekreuzte Auswahlkästchen in der Consent-Oberfläche.

Warum das zählt

Der EuGH hat in „Planet49“ (C-673/17, Urteil vom 01.10.2019) entschieden, dass ein vorangekreuztes Kästchen keine wirksame Einwilligung darstellt: Zustimmung setzt eine aktive Handlung voraus. Wer sich darauf stützt, verarbeitet ohne Rechtsgrundlage.

Bewusst eng geprüft: nur sichtbare, nicht deaktivierte Kästchen im Umfeld der Consent-Oberfläche. Deaktivierte Kästchen sind typischerweise die technisch notwendigen Kategorien, die gar nicht abwählbar sein müssen — sie lösen keinen Befund aus. Ein Häkchen in einem Bestellformular ebenfalls nicht.

Ist die Oberfläche nicht bewertbar (Banner in einem iframe), sagt der Scan dazu nichts, statt zu raten.

Prüfstufe

Browser-Laufzeit

So behebt ihr es

Alle Kästchen außer den technisch notwendigen leer vorbelegen.

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