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Prüfregel · RSC-PRV-018

Bilder ohne Herkunfts-Kennzeichnung

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Niedrig

Prüft bei Apps, die Bilder erzeugen, ob den ausgelieferten Bildern die unsichtbare Angabe „von einer KI erstellt“ noch anhängt.

Warum das zählt

Wenn eine KI ein Bild erzeugt, hängt sie ihm eine unsichtbare Notiz an: „Das hier ist KI-Arbeit, erstellt am … von …“. Man sieht sie nicht, sie steckt in der Datei. Seit dem 2. August 2026 verlangt die KI-Verordnung, dass KI-erzeugte Inhalte erkennbar sind — und die großen Anbieter hängen diese Notiz automatisch an. Der Fachbegriff dafür lautet C2PA; ihr müsst ihn nicht kennen, nur wissen, dass die Notiz da sein sollte.

Verloren geht sie fast nie mit Absicht. Fast jede App verkleinert ihre Bilder, wandelt sie in ein sparsameres Format oder schickt sie durch einen Bilder-Cache — und diese Schritte werfen solche Zusatzinformationen standardmäßig weg. Die Notiz ist dann schon fort, bevor das Bild den ersten Besucher erreicht. Der Fehler liegt also in der Bildverarbeitung, nicht in der Absicht.

Wir prüfen ausschließlich, **ob** die Notiz da ist — nie, ob ein Bild von einer KI stammt. Das könnte kein Werkzeug zuverlässig, und wir behaupten es deshalb nicht. Umgekehrt beweist eine fehlende Notiz nichts: Sie lässt sich entfernen, und ein normales Foto hatte nie eine. Deshalb ist das ein Hinweis mit niedriger Schwere und keine Beanstandung.

Prüfstufe

Außen-Scan (anonym)

So behebt ihr es

Die Bildverarbeitung so einstellen, dass diese Angabe erhalten bleibt — oder sie nach der Verarbeitung wieder anhängen.

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