Prüfregel · RSC-PRV-025
Ablehnen wirkt nicht — Tracker laden trotzdem
Klickt im Browser das erkannte „Ablehnen“ des Consent-Banners und beobachtet, ob danach weiterhin Tracking-Dienste kontaktiert oder Tracking-Cookies gesetzt werden — der Differentialscan, der ein vorhandenes Banner erst belastbar macht.
Warum das zählt
Ein Consent-Banner ist kein Selbstzweck: Es soll dafür sorgen, dass ohne Einwilligung nichts auf dem Endgerät gespeichert und kein Tracking-Dienst kontaktiert wird. § 25 TDDDG verlangt genau das — und eine ausdrücklich verweigerte Einwilligung ist der klarste Fall, in dem nichts laden darf. Wer nach dem Klick auf „Ablehnen“ trotzdem Google Analytics, Meta Pixel oder Hotjar lädt, hat nicht ein Banner zu wenig, sondern ein Banner, das nichts tut.
In generierten und schnell gebauten Apps ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme: Das Consent-Werkzeug wird eingebunden, weil es dazugehört — aber die Tracking-Skripte stehen weiterhin im Kopfbereich der Seite und laufen unabhängig davon, was der Besucher klickt. Von außen sieht das Banner korrekt aus, mit Zustimmen und Ablehnen auf derselben Ebene. Nur der Klick zeigt den Unterschied, und genau den macht dieser Scan.
Prüft es selbst: Seite im privaten Fenster öffnen, Netzwerk-Tab öffnen, im Banner „Ablehnen“ wählen und die Liste danach nach `google-analytics`, `facebook` oder `hotjar` filtern. Jeder Treffer nach dem Klick ist der Befund. Der Fix ist eine Verdrahtung, keine Textänderung: Skripte erst laden, wenn die Entscheidung es erlaubt — jedes Consent-Werkzeug bietet dafür einen Modus (Blocking-Mode, Consent Mode, Script-Gating).
Prüfstufe
So behebt ihr es
Alle nicht-notwendigen Skripte an die Consent-Entscheidung koppeln, sodass „Ablehnen“ sie tatsächlich blockiert — und den Klick danach im Netzwerk-Tab gegenprüfen.