Einwilligung mit vorangekreuzten Kästchen
Prüfregel · RSC-PRV-015
- Datenschutz (DSGVO)
- Schweregrad: Mittel
Findet bereits angekreuzte Auswahlkästchen in der Consent-Oberfläche.
Warum das zählt
Der EuGH hat in „Planet49“ (C-673/17, Urteil vom 01.10.2019) entschieden, dass ein vorangekreuztes Kästchen keine wirksame Einwilligung darstellt: Zustimmung setzt eine aktive Handlung voraus. Wer sich darauf stützt, verarbeitet ohne Rechtsgrundlage.
Bewusst eng geprüft: nur sichtbare, nicht deaktivierte Kästchen im Umfeld der Consent-Oberfläche. Deaktivierte Kästchen sind typischerweise die technisch notwendigen Kategorien, die gar nicht abwählbar sein müssen — sie lösen keinen Befund aus. Ein Häkchen in einem Bestellformular ebenfalls nicht.
Ist die Oberfläche nicht bewertbar (Banner in einem iframe), sagt der Scan dazu nichts, statt zu raten.
Prüfstufe
- Browser-Laufzeit
So behebt ihr es
Alle Kästchen außer den technisch notwendigen leer vorbelegen.