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Einwilligung mit vorangekreuzten Kästchen

Prüfregel · RSC-PRV-015

  • Datenschutz (DSGVO)
  • Schweregrad: Mittel

Findet bereits angekreuzte Auswahlkästchen in der Consent-Oberfläche.

Warum das zählt

Der EuGH hat in „Planet49“ (C-673/17, Urteil vom 01.10.2019) entschieden, dass ein vorangekreuztes Kästchen keine wirksame Einwilligung darstellt: Zustimmung setzt eine aktive Handlung voraus. Wer sich darauf stützt, verarbeitet ohne Rechtsgrundlage.

Bewusst eng geprüft: nur sichtbare, nicht deaktivierte Kästchen im Umfeld der Consent-Oberfläche. Deaktivierte Kästchen sind typischerweise die technisch notwendigen Kategorien, die gar nicht abwählbar sein müssen — sie lösen keinen Befund aus. Ein Häkchen in einem Bestellformular ebenfalls nicht.

Ist die Oberfläche nicht bewertbar (Banner in einem iframe), sagt der Scan dazu nichts, statt zu raten.

Prüfstufe

  • Browser-Laufzeit

So behebt ihr es

Alle Kästchen außer den technisch notwendigen leer vorbelegen.

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