Zum Inhalt springen

Prüfregel · RSC-PRV-019

Impressum: Musterwerte aus der Vorlage

Datenschutz (DSGVO)Schweregrad: Niedrig

Prüft, ob im Impressum noch Beispielwerte stehen — Muster-Anschrift, Platzhalter-E-Mail, unersetzte Vorlagen-Felder.

Warum das zählt

Die Nachbarregel prüft, ob eine Angabe **da** ist. Diese prüft, ob sie etwas **bedeutet**. „Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“ besteht jede Vollständigkeitsprüfung und ist trotzdem kein Impressum, sondern das unveränderte Gerüst eines Generators.

Das ist der Normalfall bei generierten Apps, nicht die Ausnahme: Die Pflichtseite wird angelegt, mit Beispielwerten gefüllt und danach nie wieder geöffnet — sie ist ja da. Genau deshalb fällt es niemandem im Team auf.

Diese Regel steht belastbarer da als die Vollständigkeitsprüfung daneben: Dort behaupten wir etwas über eure Rechtsform und können uns irren, hier zitieren wir eine Zeichenkette, die auf eurer Seite steht — „Musterstraße“ ist in keiner Rechtsform eine ladungsfähige Anschrift. Sie bleibt trotzdem ein Hinweis mit niedriger Schwere und kippt euer Gesamtverdikt nicht; ein Formfehler auf einer Pflichtseite ist etwas anderes als eine offene Datenbank. Ansehen solltet ihr ihn dennoch — fehlende Pflichtangaben sind in Deutschland abmahnfähig.

Prüfstufe

Außen-Scan (anonym)

So behebt ihr es

Jede Angabe im Impressum durch die echte ersetzen und die Seite einmal von oben nach unten lesen.

Eigene App kostenlos prüfen